Bei Unfällen kommt der Krankenwagen

Erstellt von Marconia am 07. Februar 2003 um 00:35 Uhr

Das Fahrzeug was mit Blaulicht zu Unfällen oder akuten Erkrankungen fährt, heißt Rettungswagen, dieser ist zu vergleichen mit einer kleinen mobilen Intensivstation. Die Besatzung besteht aus einem Rettungsassistenten (2jährige Berufsausbildung) und einem Rettungssanitäter (4monatige Ausbildung).
Sollte beim entsprechenden Notfall ein Arzt benötigt werden (in ca. 25% aller Notfälle ist dies der Fall), so wird dieser mit dem Notarzteinsatzfahrzeug zum Einsatzort gebracht.

Steigt der Notarzt dem Rettungswagen zu, so spricht man ab diesem Zeitpunkt von einem Notarztwagen.

Krankenwagen existieren tatsächlich, werden aber primär für Krankentransporte (Fahrt zur Dialyse oder zum Röntgen) eingesetzt. Diese Fahrzeug sind kleiner und mit reduziertem med. Material ausgestattet, haben häufig aber trotzdem Blaulichter auf dem Dach um z.B. im Falle eines Großschadensereignisses ebenfalls schnell zum Ziel zu kommen.


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Kommentare zu diesem Ammenmärchen (Kommentar schreiben)

  1. Thomas hat am 23. Mai 2003 um 14:34 Uhr geschrieben:
    Kommt auf das Bundesland an...
    Deine Aussage ist im Sprachgebrauch der mit dem Rettungsdienst, bzw. Krankentransport Beauftragten richtig.

    Nicht jedoch nach den Gesetzen!

    Sachlich richtig ist die Aussage der Rettungsdienstgesetze der Bundesländer.

    Zum Beispiel das in Niedersachsen gültige Gesetzes- und Verordnungsblattes H 5321 (NRettDG).

    In § 9 sind Rettungsmittel im Sinne dieses Gesetzes Krankenkraftwagen, Rettungsluftfahrzeuge und Wasser-/ Bergrettungsfahrzeuge.

    In der Untergliederung der Krankenkraftwagen unterscheidet man Notarzteinsatzfahrzeuge, Notarztwagen, Rettungswagen und Krankentransprotwagen.

    Auch die Ausbildungs- und Personalanforderung an die Fahrzeugbesatzung sind in diesem Gesetz festgelegten (§10). So ist nicht jeder Krankenkraftwagen nach bundeseinheitlichen Richtlinien besetzt.

    Letztlich bleibt zu hoffen, dass egal unter welchem Namen, gerufenen Hilfe schnell und gut ausgebildet erscheint :-)

  2. Luzie hat am 08. Juni 2003 um 16:23 Uhr geschrieben:
    in Hamburg
    kommt ebenso der rettungshubschrauber, sofern alle wagen im einsatz sind...

  3. setec112 hat am 14. Juni 2003 um 21:54 Uhr geschrieben:
    krankenwagen
    ein rettungswagen ist keine fahrende intensivstation, weil es sonst ein ITW (intensivtransportwagen) wäre. ein rettungswagen ist auch mit arzt an bord ein rettungswagen. auf einem notarztwagen sind auch noch die materialien vom notarzteinsatzfahrzeug drauf. das rettungssystem ist kommunal abhängig.

  4. Marconia hat am 28. Juni 2003 um 17:42 Uhr geschrieben:
    112
    Ein RTW ist also keine kleine Intensivstation, sondern nur ein ITW, ja? Kennst du denn den Unterschied? ITWs haben in der Regel mehr Perfusoren und ein teueres Beatmungsgerät. Man kann jeden RTW in zweieinhalb Minuten zu einem ITW umbauen, von daher ist meine Aussage richtig. Ein Perfusor mehr oder weniger kann Unterschied nicht ausmachen, ob man etwas als "so ähnliches wie eine fahrende Intensivstation" bezeichnet. Ein Rettungswagen plus Arzt ist defintionsgemäß sehr wohl ein Notarztwagen. Woher kommen Deine seltsamen Ansichten?

  5. küchentürke hat am 30. Juni 2003 um 13:13 Uhr geschrieben:
    jo
    Genau genommen heißen die angesprochenen Fahrzeuge Rettungstransportwagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW). Außerdem ist ein widerspruch im text:
    einerseits wird von einer kleinen fahrbaren Intensivstation und andererseit von einem Fahrzeug mit weniger medizinischer Ausrüstung geredet. Ich kann sagen, das letzte ist richtig. Meistens sind KTW Fahrzeuge mit 4 Tragen und wenigen medizinischen Hilfsmitteln (so fehlen im gegensatz zum RTW der Defi und ein EKG.)

  6. Welpo hat am 05. Juli 2003 um 16:20 Uhr geschrieben:
    Hallo Katastrophenschutzmann
    Was erzählst du denn für einen Supermüll, küchentürke? KTWs haben meistens 4 Tragen.. so ein Quark. Lies außerdem mal nach, was der Unterschied zwischen KTW und der RTW ist. KTW + Defi/EKG = RTW - die Rechnung geht nicht im geringsten auf.

  7. AGHCM hat am 26. August 2003 um 19:26 Uhr geschrieben:
    nee nee, wenn alle im Einsatz sind...
    ... die Entscheidung über den Einsatz von (Luft-) Rettungsmitteln obliegt dem Personal in den jeweiligen Rettungsleitstellen. Dieses entscheidet aus mehreren Beweggründen mal so oder so. Unterstellen wir den Entscheidern die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, entsenden diese das Rettungsmittel, welches den Einsatzort am schnellsten erreicht. Wie gesagt, häufig nur eine Unterstellung, denn auch im Rettungsdienst kann man Geld verdienen ...
    Viele Grüße
    AGHCM-Arbeitsgemeinschaft HEMS Crew Members

  8. Reddi hat am 08. September 2003 um 01:12 Uhr geschrieben:
    DIN-Normen
    Die Fahrzeuge sind nach DIN genormt. Darin steht, ein "Rettungswagen" hat das und das an Board zu haben, ein "Kankenwagen" dies und jenes usw.

    Grundsätzlich werden die Fahrzeuge in die groben Gurppen unterteilt:
    - RTH (Hubschrauber)
    - KTW (Krankenwagen)
    - RTW (Rettungswagen)
    - NEF (Notarztfahrzeug)
    - NAW (Notarztwagen)

    Ein Fahrzeug bleibt was es ist. Ein Rettungswagen bleibt immer ein Rettungswagen auch wenn kurzzeitig ein Notarzt von einem NEF zu steigt. Es ist dennoch ein Rettungswagen weil a) der Wagen als RTW genormt ist; b) der Wagen als "83"* läuft und nicht plötzlich als "81"* geführt wird; c) nicht das zusätzliche Material eines NAW vorhanden ist; - Das Fahrzeug ist mit Notarzt ein "RTW mit Notarztbegleitung" mehr nicht.

    Ob nun rollende Intensivstation oder nicht ist ja rel. egal. Wobei es in der Tat "Intensivtransporter" gibt. Diese verfügen auch über weiteres Material gleich bzw. ähnlich einem NAW. Allerdings muss man auch sagen, wenn ich in einem NAW oder RTW mit Arztbegleitung eine Narkose machen, und Notfallpat. versogen kann, denke ich, kann man auch von einer rollenden "Intensivstation" sprechen, auch wenn es nach Norm keine ist.


    --
    *) In den meisten Bundesländern sind die Fahrzeuge im Funknamen unterteilt in:
    - 83 = RTW
    - 81 = NAW
    - 82 = NEF
    - 85 = KTW

    Die verwendeten Begriffe stimmen nich unbedingt mit den exakten Typenbezeichnung der DIN überein (überwiegend gekürzt).



  9. alex hat am 05. Dezember 2003 um 00:50 Uhr geschrieben:
    oh himmel
    wißt ihr eigentlich über was ihr diskutiert und wie ihr euch durch dummgeschwätz provozieren laßt ? Kein Wunder, daß für alle Krankenwagen, Rettungswagen und Krankentransportwagen usw. das gleiche sind. Schade eigentlich

  10. Marconia hat am 07. Dezember 2003 um 00:33 Uhr geschrieben:
    NAW = RTW + Arzt
    Abrechnungstechnisch ist ein Notarztwagen eben auch ein Rettungswagen, dem ein (Not-)Arzt zusteigt.

  11. juppididu hat am 11. April 2004 um 08:13 Uhr geschrieben:
    DIN 75080 lesen!
    abrechnungstechnisch! Egal ob der Notarzt mit dem RTW zum Krankenhaus fährt oder nicht, wird der RTW immer als RTW abgerechnet, denn die bloße Tatsache, daß ein Notarzt mit an Bord ist macht zwar aus dem RTW einen NAW, allerdings wird der Notarzt separat über ein eigenes Notarzt-Einsatzprotokoll abgerechnet. Dies gilt auch, wenn er mit dem RTH zur Einsatzstelle gebracht wird, dann wird der RTH separat abgerechnet. Also abgerechnet werden hier immer alle zum Einsatz gekommenen Fahrzeuge/Besatzungen.

    Und nochwas zum Krankenwagen:
    lt. DIN 75080 sind Krankenkraftwagen Spezialfahrzeuge die für den Rettungsdienst und den Krankentransport geeignet sind. Unterschieden werden hier Rettungswagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW). (Also stimmt die Aussage: "da kommt ein Krankenwagen, denn dabei handelt es sich lt. DIN ja um den Oberbegriff der Rettungsfahrzeuge)
    Einen sog. NAW wird lt. DIN 75080 nicht genormt, da es sich um einen RTW handelt in dem ein Notarzt tätig wird. RTW und KTW unterscheiden sich grundsätzlich durch ihre Größe und Ausstattung. Ein RTW ist für das Herstellen und Aufrechterhalten der Transportfähigkeit bei Notfallpatienten bestimmt, ein KTW lediglich zum Transport für Nicht-Notfallpatienten.

    Der RTW unterscheidet sich vom KTW grundsätzlich durch die Größe, denn die Trage muss beim RTW von drei seiten zugänglich sein, was beim KTW nicht gefordert wird, allerdings heutzutage fast standard auch beim KTW ist.
    Daher kommen beim RTW grundsätzlich nur Fahrgestelle der "Transporterklasse" zur Verwendung.

    ITW oder wie auch immer sie genannt werden sind spezielle Eigenkreationen, die weder genormt sind noch sonstwo expliziet erwähnt werden.

    Die DIN hat nichts mit dem RettG der einzelnen Länder zu tun sondern gilt bundesweit. Im RettG wird die Mindestqualifikation der Besatzungen geregelt und nicht die Ausstattung/Größe der Fahrzeuge.

    Und nochwas zum küchentürken: erstens ist ein Defi auch im RTW nicht vorgeschrieben, denn der gehört in das NEF, da er nur vom Arzt benutzt werden darf und somit lt.DIN nicht zwingend auf dem RTW vorgeschrieben ist(Ausnahme: wenn ein Arzt zur ständigen Besatzung zählt -> NAW, dann muss ein Defi an Bord sein). Daß er trotzdem meist auf dem RTW ist, hat nix mit der Norm zu tun.
    Und wenn du schon so schlau bist und weisst daß es sog. 4-Tragenwagen gibt, dann müsstest du auch wissen, daß diese fast ausschließlich im Zivilschutz (heisst nicht mehr Katastrophenschutz) verwendung finden.

  12. jule hat am 13. April 2004 um 09:23 Uhr geschrieben:
    Kranken-Transport-Wagen
    Krankentransporte werden auch vom RTW (Rettungs-Transport-Wagen) gefahren. Besteht z. B. eine akkute Erkrankung (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall ect.) wird der Krankentransport meistens nicht von einem KTW (ugs. Krankenwagen) ausgeführt.

    Bei Unfällen kommt es oft vor, dass sowohl der Notarztwagen als auch der RTW geschickt werden.

    Der KTW (ugs. Krankenwagen) wird meistens bei kleineren Vorkommnissen oder bei Krankentransporten eingesetzt.

  13. juppididu hat am 13. April 2004 um 14:57 Uhr geschrieben:
    sag ich doch
    RTW (Rettungswagen!) = für Notfallpatienten und Herzinfarkt und Schlaganfall zählen ja wohl dazu.
    KTW (Krankentranspotwagen) = für Nicht-Notfallpatienten -> i.d.R. Verlegungsfahrten und die meisten Fahrten die von Hausärzten verschrieben werden und bei denen med. Betreuung notwendig ist.

    Und wie ich schon sagte ist der Begriff Krankenwagen lt. DIN 75080 der Oberbegriff für KTW und RTW und demnach zum. lt. DIN ist es richtig daß der "Krankenwagen" zum Unfall kommt.

  14. Angeber hat am 11. Juli 2004 um 15:55 Uhr geschrieben:
    Ohne Worte
    der hammer...ihr habt nix zu tun und seid strohdoof. alle hier zu diesem thema!!!
    Wichtig: braucht jemand hilfe, bekommt er hilfe. Fertig. mit vier gebrochenen rippen und inneren blutungen ist auch egal ob rtw, ktw, cdu, spd oder mfg..

  15. yvoju hat am 23. Juli 2004 um 21:16 Uhr geschrieben:
    Im Grunde genommen...
    Im Grunde genommen hast du schon recht, dass es "relativ egal" ist, welches Rettungsfahrzeug zum Einsatz kommt. Allerdings ist das hier eine Seite die sich mit Ammenmärchen beschäftigt und es ist so vorgesehen, dass man sich darüber unterhält. Du scheinst außerdem selbst "nichts Besseres zu tun zu haben", als deinen Kommentar abzugeben. *g*

  16. Jeanette hat am 01. September 2004 um 13:17 Uhr geschrieben:
    4-Tragen-KTW
    Also das mit den vier tragen is nur bei einem 4-Tragen-KTW so. Der normale KTW besitzt DIN-Norm geregelt eine Fahrtrage und einen fahrbaren Tragestuhl...

    Weil ich fahr Rettung und unsere KTWs haben alle beide die oben erwähnte Ausstattung, ebenso sämtlich KTWs bei uns im Umkreis. Die 4-Tragen-KTWs kommen bei uns nur im Großschadensereigniss zum Einsatz und dann nur durch die KatSchutz Origanisation der öffentlich rechtlichen Hilfsorganisationen, sogenannte SEGs (Schnelleinsatzgruppen).

    Mfg,

    Jeanette

  17. Marconia hat am 17. September 2004 um 13:25 Uhr geschrieben:
    Oberbegriff
    Der Oberbegriff für KTW und RTW ist Krankenkraftwagen.

  18. Andreana hat am 03. November 2005 um 18:33 Uhr geschrieben:
    Wagen, wagen über alles!
    Hauptsache es kommt überhaupt ein Wagen, wie ich den nenne ist mir doch egal.

  19. Ein Arzt hat am 24. November 2009 um 11:20 Uhr geschrieben:
    Herrlich. Retter unter sich. Der ITW ist im Gesetz erwähnt, aber eben nicht genormt, dennoch kann man einen RTW nicht in ein paar Minuten zu einem ITW umbauen, es fehlt die Intensivbeatmung (Evita, Raphael), dafür fehlt die Druckluft, es fehlt ein Intensivmonitor, simple Dinge, wie eine Halterung für den Druckaufnehmer der art. Blutdruckmessung an der Trage, zig Verbrauchsmaterialien und Medikamente, eine BGA, all das eben, was neben der Zielsetzung funktionell die Intensivmedizin von der Notfallmedizin unterscheidet. Und einen Arzt braucht man halt auch noch...

  20. Werkatze hat am 04. November 2019 um 15:39 Uhr geschrieben:
    Also wirklich....
    Das ist soooooooooooooooooooo falsch...

    Bein Unfällen kommt natürlich der UNFALLWAGEN!
    Das sagt doch schon das Wort.... (blöde Wortklaubereien... niemand mag besserwisser... ähm oder doch?)

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