Mythen zur Steuererklärung: Wo sich wirklich sparen lässt

Nachrechnen mit dem Taschenrechner

Sie ist kompliziert und niemand beschäftigt sich gern mit ihr – die Steuererklärung. Das Suchen der Belege, das Addieren, Subtrahieren und die vielen Fachbegriffe des Finanzamtes bringen den Steuersparer häufig an den Rand der Verzweiflung. Doch mit der Abgabe der Steuererklärung lässt sich richtig Geld sparen, wenn man weiß, wo und wie.

Alles rund um den Job

Ein besonders großes Sparpotenzial wird den Werbungskosten zugeschrieben, doch das Sammeln und Einreichen der Belege lohnt sich nur, wenn die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro überschritten wird – also, grob überschlagen, ob sich der Aufwand lohnt. Abgesetzt werden können Fachliteratur, Bewerbungskosten, Fahrten zur Arbeit und Arbeitsmittel für den heimischen Arbeitsplatz. Auch die Fortbildung im ausgeübten Beruf zählt zu den Werbungskosten. Wer hier aufpasst und alles einreicht, der kann einige Ausgaben zurückbekommen.

Außergewöhnlich belastet – Frühzeitige Planung lohnt

Wird die Zumutbarkeitsgrenze überschritten, lassen sich auch etwa die Brille, die Zahnbehandlung oder Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Allerdings kalkuliert das Finanzamt diese Zumutbarkeitsgrenze in Abhängigkeit von Einkommen und Familienstand, wobei der Wert zwischen einem und sieben Prozent der steuerrelevanten Einkünfte liegt. Grundsätzlich gilt: Umso größer die Familie und umso niedriger das steuerrelevante Einkommen, desto niedriger ist auch der zumutbare Eigenanteil.

Ausgaben vergessen – kein Problem

Selbst wenn der Steuerbescheid bereits zugestellt ist, lässt sich dieser noch nachträglich ändern – zum Beispiel dann, wenn der Steuerpflichtige weitere Belege einreicht. Wurde also bereits die Steuer vom Finanzamt festgesetzt, können Dokumente und Belege noch einen Monat nach der Zustellung eingereicht werden. Die Abgabefrist für die Steuererklärung des Vorjahres ist zwar der 31. Mai, doch das Finanzamt kann eine Fristverlängerung gewähren, wenn dem Betroffenen Mitte Mai alles über den Kopf wächst und die Zeit davon läuft.

Der Antrag auf Fristverlängerung erfolgt formlos, das heißt mit einem einfachen Schreiben oder auch per E-Mail. Achtung: Steuernummer nicht vergessen. Eine Fristverlängerung kann allerdings einen Verspätungszuschlag zur Folge haben. Diese ist allerdings verkraftbar, da man durch die Abgabe der Steuererklärung immerhin noch einiges sparen beziehungsweise eine Steuererstattung erhalten kann.

Die Steuererklärung vereinfacht

Bei der Steuererklärung für 2013 eröffnen sich dem Steuerzahler ganz neue Wege, denn das Finanzamt bietet eine vorausgefüllte Online-Erklärung an – und die ist für die meisten immer noch besser als das Versäumen einer Abgabe.

(Bild: Kurhan – Fotolia)

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