Irrtümer beim Einkaufen

Jetzt in der Weihnachtszeit werden viele Einkäufe getätigt. Sei es für die Vorbereitung des Festessens oder um die Lieben zu beschenken. Beim Shopping sollte man allerdings ein paar Dinge beachten und sich nicht von Ammenmärchen beeindrucken lassen. Denn oft kursieren kuriose Irrtümer über Gutscheine, Widerrufsrecht und Co.

Gutscheine sind nämlich, sofern es vom Verkäufer nicht anders festgelegt ist, drei Jahre gültig, und zwar vom Jahresende des Ausstellungsdatums. Bekommt man zum Beispiel am 14.3.2011 einen Gutschein geschenkt, so läuft er erst am 31.12.2014 aus.

Kassenzettel und Rückgaberecht

Vom Rückgaberecht kann man innerhalb von 14 Tagen Gebrauch machen. Manche Geschäfte bieten sogar eine längere Frist an. Zudem ist es wichtig, immer den Kassenzettel bei der Rückgabe vorzulegen. Auch beim Umtausch von Ware ist dieser notwendig.

Tücken beim Online-Shopping

Um Weihnachtseinkäufe zu tätigen, greifen viele auf das Online-Shopping zurück. Auch dort lauern einige Fallen. Zu beachten ist, dass man innerhalb von 14 Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Diese Frist beginnt mit dem Eintreffen der Ware. Auch der Grund für die Rücksendung muss nicht angegeben werden. Zwar kann man häufig auf dem Retourschein einen Grund angeben, doch wer dies nicht tut, ist nicht im Nachteil.

Das Widerrufsrecht gilt zwar in den meisten Fällen, doch gibt es auch ein paar Ausnahmen. Bestellt man zum Beispiel ein Produkt, was auf persönlichen Wunsch angefertigt wurde, verfällt das Widerrufsrecht. Auch bei der Bestellung von Waren, die nur eine kurze Lebensdauer haben, wie zum Beispiel Lebensmittel oder Schnittblumen, kann kein Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht werden.

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