Ammenmärchen im Straßenverkehr

Jeder Autofahrer kommt im Laufe seines Lebens mehr oder weniger mit den Ammenmärchen des Straßenverkehrs in Berührung. Bei diesen Ammenmärchen kann es sich um Rechtsirrtümer in Form von falsch ausgelegten Gesetzen handeln oder auch um gute Ratschläge sowie Tipps und Tricks, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aufkommen.

Ammenmärchen in Form von Rechtsirrtümern

Viele Autofahrer denken, dass nur derjenige bestraft wird, der das Tempolimit überschreitet. Diese Annahme ist jedoch schlichtweg falsch und entspricht auch nicht den geltenden Gesetzen der StVO. Denn dort ist eindeutig geregelt, dass auch derjenige bestraft wird, der aufgrund seiner zu langsamen Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer behindert. Auch der Einsatz einer blau leuchtenden Lichtquelle gilt häufig, gerade unter jungen Fahrern als Spaß, der erlaubt ist. Auch dies ist falsch! Als Amtsanmaßung wird es hart bestraft.

Ammenmärchen in Form von Tipps und Tricks

Wer kennt diese Tipps und Tricks nicht, Ratschläge, die das Leben des Autofahrers enorm erleichtern sollen. Oft sind diese aber falsch. So bringt das Laufen lassen des Motors keinen Vorteil beim Eiskratzen, sondern schadet dem Motor und ist sogar aufgrund geltender Umweltgesetze strafbar. Weitere Märchen sind, dass man im Leerlauf keinen Treibstoff verbraucht, weniger Luftdruck im Reifen den Grip erhöht und eine bereits vorhandene Dreckschicht den Lack vor weiteren Einflüssen schützt.

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