Ammenmärchen zum Thema Verbraucherschutz

Shopping-Tour

Der Kunde ist König – denkt er selbst zumindest oft. Dass längst nicht alles rechtens ist, was landläufig angenommen wird, beweist ein genauer Blick auf das Thema Verbraucherschutz. Er soll der Bevölkerung Beratung und Hilfe zusichern, gewährt ihnen jedoch keine uneingeschränkten Rechte gegenüber Unternehmen und Händlern. Wer unerfreuliche Nachwirkungen der nächsten Shoppingtour vorbeugen möchte, sollte sich im Vorhinein über gängige Ammenmärchen informieren.

Verbreitete Irrtümer beim Rückgaberecht

Jedoch wird der Verbraucherschutz oftmals damit assoziiert dem Kunden eine rechtliche Überordnung gegenüber dem Verkäufer einzuräumen und seine Position einseitig zu stärken. Dabei ist seine Funktion darauf beschränkt dem Verbraucher einen auf Objektivität gerichteten Rechtskatalog einzuräumen und ihn darüber zu informieren. Dennoch besteht im Alltagsleben noch immer ein großer Bedarf an Aufklärung über die eigentlichen Rechte und ihre Grenzen. Beispielhaft ist hierbei das Rückgaberecht und dessen irrtümliche Auslegung anzuführen.

Oftmals wird nämlich angenommen, dass der Kunde einen Anspruch darauf besitzt, das von ihm erworbene Produkt bei Nichtgefallen wieder zurückzugeben. Dies ist nur der Fall, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt und das erworbene Produkt innerhalb einer Frist von 14 Tagen beanstandet wurde. Die meisten Rückgaberechte sind lediglich produktspezifisch und lassen sich auf die Kulanz des Anbieters zurückführen.

Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung

Weiterer Aufklärungsbedarf besteht in der Unterscheidung von Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung, welche im alltäglichen Geschäftsverkehr eine außerordentliche Rolle spielen und dennoch sehr irrtumsbehaftet im Bewusstsein des Verbrauchers verankert sind. Zum Beispiel wird oft angenommen, dass der Kunde aus einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage eine Garantie auf ein Produkt zugesprochen bekommt. Eine Garantie wird jedoch durch einen Vertrag gewährleistet und dessen Einräumung unterliegt in vollem Maße der freien Entscheidung des Anbieters. Gesetzliche Rechtsquellen sind nur im Falle eines Mangels an der Ware durch die Mängelgewährleistung, sowie durch die Produkthaftung bei entstandenen Schäden durch ein fehlerbehaftetes Produkt einschlägig.

(Bild: fotolia.de – Deklofenak )

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