Disclaimer auf Homepages können vor der Haftung für externe Links schützen

Erstellt von Chris am 11. Mai 2003 um 23:43 Uhr

Seit ein paar Jahren bringen etliche Webmaster einen "Disclaimer" auf der Homepage an, der sie vor der Haftung für die Inhalte verlinkter Seiten schützen soll. Dabei berufen sie sich regelmäßig auf ein Urteil, das angeblich bestätigt, dass ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass man sich von den Inhalten externer Links distanziert, einen Haftungsausschluss begründen kann.

Leider sagt das Urteil aber das genaue Gegenteil aus, nämlich:

"Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung."


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Kommentare zu diesem Ammenmärchen (Kommentar schreiben)

  1. Elfor hat am 14. Mai 2003 um 17:20 Uhr geschrieben:
    Disclaimer
    Meist steht es ja so geschrieben da:

    --Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angebrachten Links einschl. der Links die vom Gästebuch oder Forum ausgehen.--

    Und da steht aber doch, daß man sich ausdrücklich distanziert wegen dem Urteil.

    Meiner Ansicht nach ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Andererseits, habe ich mal irgendwo gelesen, man könne mit diesem Spruch sogar "in den Verdacht" kommen, in Wahrheit gewußt zu haben vom Inhalt des Links und mehr oder weniger diesen mit Wissen seiner Unrechtmäßigkeit weiter zu geben.
    (Kam glaube ich sogar von einem uns allseits bekannten Freiherrn)

    Wie schützt man sich denn nun?


  2. Chris hat am 24. Mai 2003 um 20:29 Uhr geschrieben:
    äh...
    Das Urteil sagt aus, dass man sich nicht durch einen einfachen Kommentar vom Inhalt einer verlinkten Seite schützen kann - es ist also wahrlich absurd, trotzdem einen solchen Kommentar anzubringen und sich dann auch noch auf das Urteil zu berufen.

  3. Thomas5 hat am 15. Juni 2003 um 10:37 Uhr geschrieben:
    Veraltete Rechtslage
    Das Urteil ist mittlerweile nicht mehr aktuell. Mit Inkrafttreten der neuen Gesetze zur Telekommunikation, Medien- und Teledienste ergibt sich eine neue, eindeutige Rechtslage:

    Der Betreiber einer Site haftet ab dem Moment, wo er Kenntnis über rechtswidrige Inhalte einer verlinkten Seite hat und den Link daraufhin nicht entfernt. Betreibt er selber z.B. ein Forum, geht die neue Rechtsprechung sogar noch weiter. Hier muss regelmäßig kontrolliert und rechtswidrige Einträge entfernt werden, andernfalls droht eine Mithaftung.

  4. Robin hat am 28. Juni 2003 um 15:04 Uhr geschrieben:
    Veraltet
    Der oben stehende Text ist veraltet

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