Die GEZ ist mit dem Radarwagen unterwegs

Erstellt von Arie am 27. November 2001 um 13:29 Uhr

Genau, wir kennen sie doch alle, die Peilwagen mit der kreisförmigen Antenne. Aber die sind für andere Zwecke da. Es ist wohl das schlechte Gewissen der Schwarzseher, das dem Gerücht ein so langes Leben beschert.Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat überhaupt keine technischen Mittel, um Schwarzseher aufzuspüren - sie setzt auf die bekannten freundlichen Mitarbeiter des Außendienstes, die an der Wohnungstür gerne so hartnäckige Fragen stellen. Vor 1976 war der Briefträger für die Eintreibung der Rundfunkgebühren zuständig, und die Post kümmerte sich auch um die Vergabe von Sendefrequenzen. Die zweite Aufgabe ist nun auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) übergegangen. Und die schickt auch wirklich die besagten Wagen durch die Straßen - aber nicht, um Empfangsgeräte aufzuspüren, sondern um Sender ausfindig zu machen, die oft ohne Wissen der Betreiber den Funkverkehr stören. "Wir sind keine Schnüffler", beteuert Harald Dörr, Sprecher der RegTP, "aber selbst in der Bundesregierung hält sich das Gerücht, daß wir die Schwarzseher jagen."

Quelle: http://www.zeit.de/stimmts


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Kommentare zu diesem Ammenmärchen (Kommentar schreiben)

  1. Helge Nug hat am 22. Oktober 2002 um 17:32 Uhr geschrieben:
    den suchwagen braucht die gez nicht
    Dafür können die netten herren von der gez bei jedem einwohnermeldeamt um amtshilfe bitten und erhalten daraufhin die daten die sie brauchen.

  2. johanna hat am 27. Oktober 2002 um 17:59 Uhr geschrieben:
    die GEZ ist nicht mit dem Radarwagen unterwegs
    na dann...nochmal glück gehabt "g"

  3. Holger hat am 28. Oktober 2002 um 00:51 Uhr geschrieben:
    Das Einwohnermeldeamt?
    Helge, glaubst Du im Ernst, das Einwohnermeldeamt wisse, ob Du eine Radiogerät, respektive einen Fernseher besitzt? Das Einwohnermeldeamt kann der GEZ möglicherweise Adressen weitergeben. Mehr nicht.

  4. Clay hat am 03. November 2002 um 12:01 Uhr geschrieben:
    GEZ u. EWO
    Die GEZ hat generell kein Auskunfstrecht beim EWO (Einwohnermeldeamt) außer es wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Rundfunkgeseztes eingeleitet (aber da sind auch die EWO's sehr unbedarft).
    Es besteht auch kein Betretungsrecht von Wohnungen, geschweige denn die Wohnung zu durchsuchen (außer mit richterlicher Anordung in Begleitung von Polizei).
    Dies wird aber umgangen, indem man nach Wohnungsöffnung den Bewohner fragt, z.B. -sie haben doch eine berutstätige Tochter- und schon in der Wohnung steht - ich will sie mal kurz dazu befragen usw..-.
    Wer hier den GEZ-tler nicht sofort dei Tür weist, räumt stillschweigend ein Betretungsrecht ein.
    Übrigens braucht die GEZ i.d.R. das EWO nicht, der gute Nachbar wird schon mitteilen, wo berufstätige Kinder sind und heute hat wohl jeder sein eigenes Radio u. TV-Gerät.
    Ach noch was, es wird auch regelmäßig recherchiert und gefragt, wie lange das Kind schon berufstätig ist. Da wird dann zurückgerechnet und es wird sehr teuer.
    Ist mal das Malheur passiert, ein halbes Jahr Gerätebesitz zugeben, i.d.R. ist der GEZ'ler damit zufrieden und berechnet daraus Gebühren und Strafe.
    Und wie bekannt erhält daraus ja der Außendienst seine Bezahlung.


  5. Frank hat am 13. November 2002 um 08:44 Uhr geschrieben:
    Juhu
    und hurra,
    endlich brauche ich die Rolläden
    nicht mehr herunterzulassen,
    kam mir schon vor wie im Krieg,
    immer schön Verdunkeln, damit
    der böse Feind, hier der Gilp,
    wie man die "Spürwagen" auch
    nennt, nicht sieht, daß ich
    schon wieder Nachrichten
    sehe, oder sowas!

    F.

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