Wo Wein drin ist, darf auch "Wein" draufstehen

Erstellt von Thomas am 11. Oktober 2003 um 22:43 Uhr

Für Nicht-Juristen kaum begreifbar, aber wahr: Nach dem deutschen Weingesetz darf Wein nicht unter der Bezeichung "Wein" angeboten und verkauft werden. 1994 verurteilte ein deutsches Gericht eine Kellerei dazu, das Wort "Wein" von den Etiketten ihrer Weinflaschen zu entfernen. Was auf dem Etikett stehen darf (z.B. Lage, Jahrgang, Rebsorte, Prädikat, Restzuckergehalt, Erzeuger), ist wortwörtlich im Weingesetz festgelegt. Dabei gehört "Wein" interessanterweise nicht zu den ausdrücklich erlaubten Wörtern, die auf einer Flasche stehen dürfen. Der Kommentator der FAZ urteilte über den (juristisch völlig korrekten) Richterspruch: "Das Recht ist zu seinem Recht gekommen - und Bacchus krümmt sich vor Lachen."


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Kommentare zu diesem Ammenmärchen (Kommentar schreiben)

  1. Makrele hat am 15. Oktober 2003 um 23:37 Uhr geschrieben:
    Ne Frage hätt ich da..
    Steht da nicht immer die Qualitätseinstufung drauf? Qualitätswein, Prädikatswein und so weiter? Oder meintest du das Wort Wein alleinstehend?

  2. Thomas hat am 17. Oktober 2003 um 01:16 Uhr geschrieben:
    Wein
    Das Wort "Wein" darf nicht draufstehen, weil es nicht ausdrücklich im Weingesetz als erlaubt genannt ist.

  3. sasa hat am 26. Februar 2004 um 21:35 Uhr geschrieben:
    Wein oder reiner Wein
    Wein allein darfs nicht sein, nur mit trocken, lieblich, Rot oder Weiß ist's fein.
    Aber mal ehrlich, wenn's weniger Gesetze und Vorschriften gäbe, wär doch ein Großteil der Juristen arbeitslos und wir hätten noch mehr Menschen ohne Job.

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