Wer einen Polizisten beschimpft, macht sich wegen Beamtenbeleidigung strafbar.
Wer einen Polizisten beschimpft, macht sich wegen Beamtenbeleidigung strafbar. Falsch!Beamte sind Menschen wie jeder andere auch. Ihre Ehre ist nicht mehr und nicht weniger schützenswert als die von nicht beamteten Personen. Deshalb macht es auch juristisch keinen Unterschied, ob man einen Beamten, einen Bäcker oder einen Blumenhändler beschimpft. In allen Fällen begeht der Täter das gleiche Delikt- eine ganz gewöhnliche Beleidigung. Der Begriff der "Beamtenbeleidigung" ist daher ebenso unsinnig wie überflüssig.
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Digel hat am 16. November 2004 um 03:38 Uhr geschrieben:
Ein kleines bisschen Information
Die Beamtenbeleidigung ist entgegen der allgemeinen Meinung kein eigenständiges Delikt im deutschen Strafrecht. Einen Beamten zu beleidigen ist also nicht "schlimmer", als dasselbe einem "normalen" Bürger anzutun. Der Unterschied ist nur, dass bei der Beleidigung eines Beamten auch der Dienstvorgesetzte unabhängig vom Beleidigten den zur Strafverfolgung erforderlichen Strafantrag stellen kann (s. § 194 Abs. 3 StPO).
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