McDonals verdient an jedem verkauften Burger gleichviel!

Erstellt von ][Insane][ am 28. Februar 2003 um 16:06 Uhr

Schlicht Falsch!
Denn, wenn wir mal als Burger Preis 1,99 € zugrunde legen, und ihr diesen im Restaurant zum dortigen Verzehr kauft, verdient McDo ca. 1,72 € daran.
Denn 16 % Umsatzsteuer aufgeschlagen (0,27 €) ergeben 1,99 €.

wenn ihr nun aber diesen Burger nicht zum dortigen Verzehr, sondern zum Mitnehmen bzw beim McDrive kauft, muss McDo nur 7 % Umsatzsteuer abführen. (0,13 €)
Was zu einem Nettoverdienst, von 1,86 € führt!
bei dem harten Preiskampf den diese Branche führt, ein immenser Unterschied oder?

--- Wenn ihr euch jetzt fragt, weswegen das so ist, habe ich natürlich auch die passende Antwort parat:

In Deutschland wird die Abgabe von Speisen als förderungswürdig erachtet, da sie die Grundbedürfnisse des Menschen bedient. Diese unterliegt gemäß §12 (2) Nr.1 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Bei Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle jedoch, steht nicht der Bewirtungsaspekt im Vordergrund, sondern die Gestellung von Vorrichtungen die den Verzehr an Ort und Stelle ermöglichen!
Dies wiederum ist nicht förderungswürdig, und führt zu einem Steuersatz von 16 %, gemäß §12 (1) UStG.

Vieleicht ganz interessant, weswegen grade unerfahrene und junge Servicekräfte genau nachfragen, obs "zum hieressen" sein soll, oder doch zum mitnehmen....
Jetzt wisst ihr wieso, da sie jeweils den entsprecheneden Knopf drücken müssen, den den korrekten Steuerausweis bedeutet.









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Kommentare zu diesem Ammenmärchen (Kommentar schreiben)

  1. Thomas hat am 14. März 2003 um 14:18 Uhr geschrieben:
    Umsatzsteuerfeinheiten
    Das mit der Umsatzsteuer ist auch der Grund, weshalb z.B. an Verkaufswagen für Brathähnchen immer ein Schild hängt: "Verzehr am Hänger gesetzlich verboten!" Wenn eineram Hänger mampft, muss die Verkaufsfirma nämlich 16 statt 7 % Umsatzsteuer zahlen. In Saarbrücken hat es vor Jahren mal einen Riesenwirbel gegeben. Jemand kaufte sich an einer Eisdiele am Außenschalter eine Eistüte und setzte sich ca. 1 Minute lang damit auf die Außenbestuhlung. Dummerweise ging grad jemand von der Gewerbeaufsicht vorbei... Das Eiscafe kriegte einen Haufen Ärger ans Bein!

  2. Lierin hat am 14. Mai 2003 um 00:06 Uhr geschrieben:
    Eiscafes
    Also darf man sich nur aus steuerrechtlichen Gründen bei Cafes, die gleichzeitig noch Eiswaffeln zum Mitnehmen anbieten, nicht mit der Eiswaffel an die Tische setzen? Irgendwie kurios :)

  3. Thomas hat am 25. Juni 2003 um 10:55 Uhr geschrieben:
    @Lierin: Genauso!
    >>>>>Also darf man sich nur aus steuerrechtlichen Gründen bei Cafes, die gleichzeitig noch Eiswaffeln zum Mitnehmen anbieten, nicht mit der Eiswaffel an die Tische setzen?

  4. René hat am 30. Juni 2003 um 00:30 Uhr geschrieben:
    Oje...
    Wenn ich mir also ein Eis zum mitnehmen kaufe, sollte ich nichts davon essen, bevor ich das Grundstück verlassen habe? Müssen Supermärkte ihre Kunden auffordern, den gekauften Schokoriegel erst zu Hause zu essen?

  5. Hanniball hat am 14. Oktober 2003 um 15:53 Uhr geschrieben:
    Korinthenkacker
    Ich wusste schon immer, dass unsere Beamten richtige Korinthenkacker sind. Alles muss bis ins Kleinste geregelt sein und auch eingehaltenwerden.
    Es wird Zeit, dass der Gerhard mal so richtig durchgreift und mit so einem Unsinn aufräumt und zwar gründlich.
    Für alles nur noch eine einheitliche Mehrwertsteuer von 18 %, das wärs doch.
    Dann hört auch so ein Blödsinn auf.

  6. Claus Engelhardt hat am 21. Dezember 2003 um 21:05 Uhr geschrieben:
    Großhandelskaufmann
    Als gelernten Kaufmann rollen sich bei mir die Zehennägel nach innen. Was hat der Bruttoumsatz mit dem Verdienst zu tun? Man muß vom Bruttoumsatz alle Unkosten wie Wareneinkauf, Miete, Energiekosten, Personalkosten, Abgaben, usw. abziehen, dann hat man den Nettoumsatz vor Steuern. Das der Verkauf auserhaus wg. der MWST-reduzierung einen höheren Gewinn bringt ist richtig, aber euere Zahlen sind total falsch. Übrigens ich bin kein Freund von McDonalds. Grüße Claus

  7. mm hat am 06. Februar 2004 um 09:02 Uhr geschrieben:
    Großhandelskaufmann
    Ich bin kein gelernter Kaufmann, aber ich habe gelernt, dass es Unkosten nicht gibt. ;)

    Mit den Ausführungen zu Umsatz und Gewinn hast Du ja recht. Vielleicht kannst Du mir dann auch erklären, was denn diese "Unkosten" sein sollen. In meinem Betrieb habe ich Einnahmen und Kosten. Unkosten sind mir noch nicht begegnet.
    Gruß,
    mm

  8. Juppididu hat am 15. Juli 2005 um 02:35 Uhr geschrieben:
    "Un"kosten
    "Un"kosten sind rein grammatikalisch Kosten die gar nicht entstehen also im prinzip "Un"sinn. Das sollte man eigentlich als Großhandelskaufmann wissen! Es entstehen immer nur Kosten wie mein Vorrdener schon sagte.

  9. Nimrod hat am 23. September 2005 um 02:03 Uhr geschrieben:
    Die Sache mit den UNkosten
    Laut Wörterbuch verbegen sich hinter "Unkosten" die Kosten, die nicht kalkuliert bzw. kalkulierbar sind oder neben den normalen bzw. laufen Kosten anfallen.

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